ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Grundlage unserer geschäftlichen Beziehungen sind die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten der Geschäftspartner, das gegenseitige Vertrauen und die Bedachtnahme auf den gegenseitigen Vorteil. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sollen dieser Grundlage dienen.

1.

Die Bedingungen werden Vertragsinhalt, wenn in einer Erklärung, die zum Vertragsabschluss geführt hat, ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde und (oder) der Partner sie kannte oder kennen musste und ihrer Geltung nicht unverzüglich widerspricht.
Die Bedingungen sind in unseren Geschäftsräumen für jedermann sichtbar angeschlagen. Beziehen sich beide Partner auf Geschäftsbedingungen, so gelten die zuletzt übersandten und unwidersprochen gebliebenen Bedingungen. Sollten einige Bedingungen durch gesetzliche Anordnungen (z.B. KSchG) auf einzelne Partner keine Anwendung finden, so bleiben die übrigen Bedingungen aufrecht.

2. Preise, Kataloge

Die Listenpreise, Preise in Drucksorten und Angeboten verstehen sich ab Werk freibleibend, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Wenänderungen, die sich aus der Abänderung von Devisenkursen, Zollsätzen, Tanlierungsbescheiden, sowie durch Änderung des inneres Geldwertes (Wensicherungsklausel nach verlautbartem Index der Verbraucher-preise 1976 gilt vereinbart) und durch Werkspreisänderungen ergeben, tragt auch für den zum Tag der Änderung noch offenstehenden Betrag der Partner. Abbildungen, Maße, Gewichte und andere Angaben in unseren Katalogen, Zeichnungen und sonstigen Drucksorten sind unverbindlich. Unser Urheberrecht beachtet der Partner. Mündliche Vereinbarungen mit unseren Vertretern und (oder) Angestellten gelten erst nach unserer Bestätigung oder unserer Rechnungslegung oder unserer Durchführung als angenommen. Erfolgt binnen 14 Tagen am Auftragserteilung keine der genannten verbindlichen Erklärungen, so kann der Partner seinen Auftrag (Bestellung) ohne weitere Folgen schriftliche stornieren. Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners sind wir von der Erfüllung des Auftrages, bzw. Auftragsrestes in jedem Fall befreit.

3. Lieferung

Die Angabe der Lieferzeit erfolgt annähernd, sofern nicht fixe Lieferfristen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei Lieferverzug von mehr als drei Wochen kann der Partner unter einer mittels Einschreibebrief gesetzten Nachfrist von 14 Tagen ohne weitere Schadensforderungen vom Vertrag zurücktreten. Auf Abruf bestellte Waren sind längstens innerhalb von drei Monaten vom Datum der Bestellung an abzunehmen. Nach Ablauf dieser – oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annulieren bzw. ohne Nachweis der Schadenshöhe eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu fordern. Die bestellte Ware ist jedenfalls binnen 14 Tagen nach unserer Verständigung und erfolgter Rechnungslegung abzuholen, ansonsten wir, wie oben dargelegt, vorgehen können. Betriebsstörungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die mittelbar oder unmittelbar unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, berechtigen uns nach unserer Wahl entweder zur Nachholung der Lieferung nach Behebung des Ereignisses oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Wir haben das Wahlrecht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Anfrage des Partners oder unserer Mitteilung auszuüben, andernfalls bleibt unsere Lieferverpflichtung bestehen. Vor Verwendung der von uns gelieferten Waren außerhalb Österreichs bzw. unter besonderen Bedingungen ist unbedingt mit uns Kontakt aufzunehmen.

4. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Partners. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Mängelrüge

Wir übernehmen für die Verwendung einwandfreier Materialien und für die Ausführung eine Garantie in der Weise, dass wir uns für die Dauer eines Jahres verpflichten, gerechnet vom Tage der Ablieferung bzw. der Leistung, Mängel, die auf schlechtes Material oder unsachgemäße Ausführung zurück zuführen sind, in angemessener Frist zu beseitigen. Für sonstige Schäden, einschließlich Folgeschäden, haften wir nur für den Fall unseres groben Verschuldens. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall dem Grunde Zustand der zurückgegebenen Ware, wie er sie erhalten hat.
Ist der Partner mit der Übernahme der Ware im Verzug, so können wir unter Nachfristsetzung von 8 Tagen vom Vertrag zurücktreten und ebenfalls eine Stornogebühr von 20% des Kaufpreises geltend machen. Dadurch ist der darüberhinausgehende Schaden nicht verglichen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Lieferungen werden von uns ausgestellt und sind unabhängig vom Recht der Mängelrüge in bar zahlbar und zwar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Rechnungen für Leistungen sind prompt nach Durchführung in bar ohne Abzug zahlbar. Die Prüfer haben ihre Berechtigung zum Inkasso durch Vorzeigen eines Inkassoausweises nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen von 1,5%p.M. und aufgrund der vereinbarten Wertsicherung eintretende Kaufpreiserhöhung bis zum Tage der tatsächlichen Zahlung. Der Partner zahlt die außergerichtlichen Mahnkosten, auch die unseres Rechtsanwaltes. Wir sind auch berechtigt, unter Nachfristsetzung von 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch außergerichtlich zu übernehmen. Zahlungen des Partners werden nach unserem kaufmännischen Ermessen auf seine Gesamtschulden angerechnet, wobei sie von uns üblicherweise zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf Kaufpreise für kurzlebige Wirtschaftsgüter und zuletzt auf Kaufpreise für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verrechnet werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien und es gilt österreichisches Recht. Bei Geschäften mit Verbrauchern haben wir die Wahl des Gerichtsstandes ihres Wohnsitzes bzw. ihres gewöhnlichen Aufenthaltes bzw. des Ortes ihrer Beschäftigung.

9. Schlußbemerkungen

Diese Bedingungen sind für unsere gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Partnern, auch für Folgegeschäfte, maßgebend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.